Teilnahmebedingungen
Gewinnspiel »No Peeking – 2024/2025«
Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen gelten für die Durchführung des Gewinnspiels » No Peeking – 2024/2025 « (nachfolgend auch „Gewinnspiel“), welches vor Ort in den unter Ziffer 6 aufgeführten Aposto-Restaurants durchgeführt wird. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet.
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten jedoch gleichermaßen für alle Geschlechter (männlich, weiblich und divers).
1. Veranstalter des gewinnspiels
Veranstalter des Gewinnspiels ist die CONCEPT FAMILY Franchise AG, Lohenstraße 8, 82166 Gräfelfing (nachfolgend auch „der Veranstalter“) in Kooperation mit den ihr angeschlossenen Aposto-Restaurants.
Die Kontaktdaten des Veranstalters lauten:
CONEPT FAMILY Franchise AG
Lohenstraße 8, 82166 Gräfelfing
Telefon: +49 89 2080481 30
E-Mail: info@concept-family.de
2. Teilnahme am Gewinnspiel
2.1 Berechtigt, am Gewinnspiel teilzunehmen, ist jede Person, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Mitarbeiter der CONCEPT FAMILY Franchise AG und der Aposto-Restaurants sowie sonstige an der Entwicklung und Durchführung dieser Gewinnspielaktion beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
2.2 Teilnahmeberechtigt sind zudem ausschließlich Besucher der unter Ziffer 6 aufgeführten Aposto-Restaurants.
2.3 Soweit der Teilnehmer im Rahmen der Teilnahme Angaben zu seiner Person machen muss, so sind diese für eine wirksame Teilnahme vollständig und korrekt anzugeben. Der Teilnehmer haftet für die falsche Angabe persönlicher Daten und hat in dieser Beziehung den Veranstalter von Ansprüchen Dritter freizustellen.
2.4 Mit seiner Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen (siehe auch unten Ziffer 6) in der jeweils aktuellen Ausführung, wie sie ihm zum Zeitpunkt der Teilnahme bekannt gemacht wurden.
2.5 Bei Nichtvorliegen vorgenannter Voraussetzungen ist eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel nicht möglich und es entfallen sämtliche eventuell entstandenen Ansprüche gegen den Veranstalter.
3. Durchführung und Abwicklung des gewinnspiels
3.1 Die Durchführung des Gewinnspiels erfolgt in den teilnehmenden Aposto-Restaurants (vgl. Ziffer 3.6).
Es werden in den teilnehmenden Aposto-Restaurants im Zeitraum vom 18.11.2024 bis zum 31.12.2024 in den an die Aposto-Besucher sog. “Gewinnumschläge“ ausgegeben (nachfolgend „Ausgabezeitraum“), jedoch nur solange der Vorrat reicht.
Die Auslosung im Rahmen des Gewinnspiels findet dann im Zeitraum 01.01.2025 bis 28.02.2025 um 23:59 MEZ (nachfolgend „Verlosungszeitraum“) statt.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und hängt auch nicht von einem Mindestverzehr ab.
3.2 Jeder Aposto-Gast erhält im Ausgabezeitraum am Ende seines Restaurantbesuchs einen Gewinnumschlag. Dieser ist dann zur Teilnahme am Gewinnspiel innerhalb des Verlosungszeitraums ungeöffnet in einem Aposto seiner Wahl einem Aposto-Mitarbeiter auszuhändigen und mit diesem gemeinsam zu öffnen. Zu diesem Zeitpunkt bereits geöffnete Umschläge sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen; ebenso verlieren ungeöffnete Gewinnumschläge ihre Gültigkeit mit Ablauf des Verlosungszeitraums. Pro Gewinnumschlag ist nur eine Teilnahme möglich. Jeder Umschlag enthält einen Gewinn, sodass kein Teilnehmer leer ausgeht. Was du gewonnen hast, steht auf der Benachrichtigung im Umschlag.
3.3 Unter sämtlichen Gewinnspielteilnehmern aller teilnehmenden Aposto-Restaurants werden folgende Preise zu folgenden Bedingungen verlost:
3.3.1 Hauptgewinne:
- 24x 1 „Ein Jahr Aposto for free“ (Aposto-Jahresverzehrgutschein, gültig bis 28.02.2026)
- 2x SMEG Kühlschrank (Wert ca. 799 €)
- 1x Weber Gasgrill Q 3200 (Wert ca. 699 €)
- 1x Elektro iconBit Kick Scooter Tracer Street (Wert ca. 499 €)
- 1x Kitchen Aid Küchenmaschine (Wert ca. 399€)
- 1x 2 Tickets für eines der großen Summer Music Festivals (sponsored by Johnny Walker)
- 5x Dinner für 2 im Aposto im Wert von je 50€ (Aposto-Verzehrgutschein, sponsored by Ramazotti)
- 2x 2 Tageskarten für Europa-Park Rust (Wert ca. 139 €)
- 180x ABSOLUT Sensations Mix-Box (inkl. 1 Flasche ABSOLUT Sensations 0,7l, 1 Flasche Zitronenlimonade 0,5l) (Wert ca. 29 €)
3.3.2 Sofortgewinne:
- Gutschein für einen Martini Pomegranate
- Gutschein für einen Martini Floreale Pomegranate (alkoholfrei)
- Gutschein für eine Dose Red Bull
- Gutschein für einen Ramazzotti Fresco Tonic
- Gutschein für einen Ramazotti Crema on ice
- Gutschein für einen Limoncello Spritz
- Gutschein für ein Glas Opal Nera Sambuca
- Gutschein für ein Glas Carissima Limoncello
- Gutschein für einen Sarti Spritz
- Gutschein für einen Singleton Apple Spritz
- Gutschein für einen Johnny Walker White Peach
- Gutschein für eine Flasche Pepsi ZERO ZUCKER
- Gutschein für einen Shot Jägermeister
- Gutschein für eine Tasse Espresso
- Gutschein für eine Homemade Lemonade
- Gutschein für eine Bruschetta
- Gutschein für eine Kugel Vanille-Eis
3.4 Die Gewinne können (nur) innerhalb des auf der im Umschlag befindlichen Benachrichtigung angegebenen Zeitraums in jedem Aposto eingelöst werden; größere oder nicht vorrätige Gewinne werden den Gewinnern über externe Versandunternehmen zugesandt. Um die Zusendung zu ermöglichen, haben die Gewinner Name, Wohnanschrift und Telefonnummer (letztere für ggf. erforderliche Rückfragen) anzugeben.
3.3 Der Anspruch auf einen Gewinn, der zugesandt werden muss, verfällt, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von vier Wochen nach der Zusage hinsichtlich der Zusendung des Gewinns aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann. Die Übermittlung des Gewinns erfolgt nur innerhalb Deutschlands kostenfrei für einen einmaligen Zustellversuch. Ansonsten hat der Gewinner Transportkosten zum Flughafen, sonstige Abgaben (Zollgebühren, Steuern etc.) sowie alle sonstigen damit verbundenen Kosten selbst zu tragen.
3.4 Der Gewinn ist weder auszahlbar noch ergänzbar oder änderbar. Die Übertragung personalisierter Gewinne ist nicht möglich. Sollte der Gewinn, gleich aus welchem Grund, nicht zur Verfügung gestellt werden können, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen gleichwertigen Ersatzpreis zu vergeben.
3.5 Hinsichtlich folgender Gewinne gilt im Einzelnen:
Gewinn - Gutscheine für alkoholische Getränke
Gutscheine für alkoholische Getränke dürfen nur durch und nur zum Verzehr durch Volljährige eingelöst werden.
Gewinn - Kundenkarte 1 Jahr Aposto for free
Der Gutschein und der daraufhin ausgestellte „Ein Jahr Aposto for free“-Ausweis beschränken sich auf den Verzehr von Speisen und Getränken nach der Hauptspeise- und Getränkekarte deines Aposto-Restaurants und ausschließlich durch den Gutscheininhaber selbst. Der Ausweis ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Die Bestellung von Wein- und Prosecco-Flaschen ist ausgeschlossen; der Konsum von alkoholischen Getränken hat in Maßen zu erfolgen.
Sonderwünsche werden nicht berücksichtigt.
Der Verzehr muss im Aposto-Restaurant erfolgen, eine Mitnahme von Speisen und Getränken ist nicht möglich.
Die Bezahlung von Bestellungen über Lieferando oder andere Lieferdienste (auch bei der Auslieferung durch Aposto selbst sowie über den Anbieter EatTasty) ist mit dem Gutschein nicht möglich.
Bei offensichtlich missbräuchlicher Verwendung des Gutscheins durch den Inhaber oder Dritte verfällt dieser.
Die Inhaber der „Ein Jahr Aposto for free“-Ausweise müssen auf Verlangen des Personals des jeweiligen Aposto-Restaurants zum Abgleich der Identität ihren Personalausweis oder Führerschein vorzeigen.
Mit Ablauf des 28. Februar 2026 verliert dieser Gutschein/ der „Ein Jahr Aposto for free“-Ausweis seine Gültigkeit.
Gewinn – Eventtickets und Eintrittskarten
Die Eventtickets gelten nur für die in diesen Teilnahmebedingungen, den Gewinnbenachrichtigungen oder auf den Tickets angegebenen Zeiträume bzw. Termine und verlieren mit deren Ablauf ihre Gültigkeit.
Der Gewinn von Eventtickets und Eintrittskarten beinhaltet nicht die An- und Abreise zum bzw. vom Ort der Veranstaltung, Übernachtungen und Verzehr sind ebenso im Gewinn nicht enthalten, sofern diese nicht ausdrücklich Gegenstand des gewonnenen Events sind; die mit einer An- und Abreise zum bzw. vom Ort der Veranstaltung, Übernachtungen und Verzehr verbundenen Kosten sind daher vom Gewinner selbst zu tragen.
Der Veranstalter des Gewinnspiels ist zudem für die Organisation und die Durchführung der Events nicht verantwortlich.
Gewinn – Elektro Kickscooter
Die Übernahme von Aufwendungen für den Unterhalt des Fahrzeugs wie z. B. für Strom, Versicherung und Reparaturen, ist im Gewinn nicht enthalten; die damit verbundenen Kosten sind daher vom Gewinner selbst zu tragen. Zudem hat er sich selbst um eine Berechtigung, das Fahrzeug zu führen, dessen Zulassung und die Aufrechterhaltung der Verkehrstauglichkeit zu kümmern. Beim Gewinn von Fahrzeugen kann es erforderlich sein, dass der Gewinner seinen Gewinn selbst beim Hersteller, Händler, Sponsor, o.ä., abholen muss.
3.6 In folgenden Aposto-Restaurants wird das Gewinnspiel durchgeführt:
- Aposto Aalen, Marktplatz 26 in 73430 Aalen
- Aposto Aschaffenburg, Frohsinnstraße 12, 63739 Aschaffenburg
- Aposto Augsburg, Philippine-Welser-Str. 8 in 86150 Augsburg
- Aposto Bamberg, Geyerswörthstraße 5a in 96047 Bamberg
- Aposto Dresden, Seestraße 10 in 01067 Dresden
- Aposto Gera, Parkstraße 10 in 07548 Gera
- Aposto Karlsruhe, Waldstraße 57 in 76133 Karlsruhe
- Aposto Mainz, Gutenbergplatz 8-10 in 55116 Mainz
- Aposto Münster, Alter Steinweg 21 in 48143 Münster
- Aposto Schweinfurt, Markt 1 in 97421 Schweinfurt
- Aposto Schwetzingen, Schlossplatz 7 in 68723 Schwetzingen
- Aposto Wuppertal, Mohrenstraße 3 in 42289 Wuppertal
4. Ausschluss von der Teilnahme
4.1 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen.
4.2 Weiterhin behält sich der Veranstalter das Recht vor, Gewinnspielteilnehmer (auch schon im Vorfeld) von der Gewinnspielteilnahme auszuschließen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, sich anderweitig durch unzumutbare Verhaltensweisen (z.B. Bedrohung, Belästigung ces Veranstalters oder seiner Hilfskräfte) oder durch Manipulation des Gewinnspiels Vorteile zu verschaffen versuchen. Dies liegt zum Beispiel vor, wenn ein Teilnehmer falsche Gewinngutscheine erstellt und/oder in Verkehr bringt. Des Weiteren können unwahre Personenauskünfte zum geforderten Mindestalter zum Ausschluss führen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und/oder zurückgefordert werden.
5. Vorzeitige Beendigung bzw. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit und ohne Vorankündigung vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, die die ursprüngliche Durchführung erschweren oder für den Veranstalter unzumutbar machen; diese Gründe können auch rechtlicher oder technischer Natur sein (z.B. Fehler in der eingesetzten Software oder Hardware). Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf des Gewinnspiels.
6. Kommunikation mit den Gewinnspielteilnehmern
6.1 Alle Teilnehmer, denen ihr Gewinn zugesandt werde muss, erklären sich damit einverstanden, Post, E-Mails und Anrufe zu bekommen die im direkten Zusammenhang mit der Zusendung des Gewinns stehen, zu bekommen.
6.2 Die Kommunikation erfolgt durch den Veranstalter oder durch die von ihm eingesetzten Dienstleister. Im Rahmen der Zustellung, Anlieferung oder Abholung von Gewinnen, kann auch eine Kontaktaufnahme durch Zusteller, Hersteller, Händler, Agenturen und Sponsoren von Gewinnen erfolgen.
7. besondere hinweise im zusammenhang mit der bewerbung des gewinnspiels auf social media
7.1 Auch wenn das Gewinnspiel bei Facebook und/oder Instagram beworben wird, steht es in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Den Gewinnspielteilnehmern entstehen gegenüber Facebook und Instagram keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme am Gewinnspiel oder durch einen Gewinn bei dem Gewinnspiel. Anfragen und Hinweise durch die Teilnehmer sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an Facebook oder Instagram zu richten.
7.2 Entsprechendes gilt für alle anderen Social Media-Plattformen.
8. Datenschutz
8.1 Der Veranstalter erhebt und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen. Einzelheiten zur Art und zum Umfang der Datenverarbeitung ergeben sich aus den nachfolgend separat abgebildeten Datenschutzinformationen.
8.2 Die Identität der Gewinner wird nicht öffentlich bekannt gegeben, es sei denn diese erteilen dem Veranstalter hierfür in einer separaten Einwilligungserklärung die Erlaubnis.
9. Haftung des Veranstalters
Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
9.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
9.2 Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Veranstalters auf 5.000,00 Euro begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.
9.3 Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
9.4 Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produkts und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.5 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
9.6 Die Haftung für einen eventuellen Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen sind zulässig soweit diese eine klarstellende Funktion haben und/oder die Teilnahmeberechtigung sowie die Art und Weise der Teilnahme erweitern.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins Deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).
10.4 Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
Gräfelfing, im Oktober 2024
Datenschutzinformationen
für die Teilnehmer des Gewinnspiels »No Peeking – 2024/2025«
- Die Enchilada Franchise ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der vom Gewinnspielteilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten:
CONCEPT FAMILY Franchise AG
Lohenstraße 8
82166 Gräfelfing
Telefon: +49 89 20 80 48 130
Mail: datenschutz@concept-family.de
Mit Fragen und Anliegen zum Datenschutz kannst du dich per E-Mail an datenschutz@concept-family.de wenden. Die allgemeine Datenschutzerklärung der CONCEPT FAMILY Franchise AG findest du unter https://www.concept-family.de/datenschutzerklaerung. - Die CONCEPT FAMILY Franchise AG wird mit Unterstützung der kooperierenden Aposto-Restaurants personenbezogene Daten als Veranstalter von Gewinnspielen verarbeiten und innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere nach HGB und AO) speichern, soweit dies zur Abwicklung des Gewinnspieles erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). Die Teilnahme am Gewinnspiel ist normalerweise ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Zur Zusendung bzw. Bereitstellung nicht vorrätiger oder größerer Gewinne und zur Erstellung der „Ein Jahr Aposto for free“-Ausweise, haben die Gewinner jedoch Name, Wohnanschrift und Telefonnummer (letztere für ggf. erforderliche Rückfragen, insbesondere um im Falle der Angabe einer versehentlich fehlerhaften Anschrift die Zusendung des Gewinns soweit als möglich sicherstellen zu können) anzugeben; sofern Zweifel an der geforderten Volljährigkeit bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Ausgabe und Zusendung von gewonnenen Spirituosen, ist die Angabe des Geburtsdatums zum Zweck der Altersprüfung erforderlich.
Name, Wohnanschrift und Telefonnummer der Gewinner der „Ein Jahr Aposto for free“-Gutscheine bleiben bis zum Ablauf des 28. Februar 2026 beim Veranstalter und den Aposto-Restaurants gespeichert; die Inhaber der „Ein Jahr Aposto for free“-Ausweise müssen auf Verlangen des Personals des jeweiligen Aposto-Restaurants zum Abgleich der Identität ihren Personalausweis oder Führerschein vorzeigen.
Nach Beendigung des Gewinnspiels und Zusendung der Gewinne bzw. nach Ablauf der Gültigkeit der „Ein Jahr Aposto for free“-Gutscheine/Ausweise werden grundsätzlich alle von den Teilnehmern bereitgestellten Daten gelöscht, sofern nicht gesetzliche Pflichten eine Speicherung der Daten für bis zu zehn Jahre verlangen. Die Identität der Gewinner wird grundsätzlich nicht öffentlich bekannt gegeben. -
Für den Fall, dass die Auslieferung bestimmter Preise über Sponsoren, Veranstalter oder sonstige Dritte (z.B. Ticket – Anbieter) abgewickelt wird (Kooperationspartner von CONCEPT FAMILY Franchise AG), übermittelt die CONCEPT FAMILY Franchise AG im erforderlichen Umfang die Kontaktdaten des Gewinners an den jeweiligen Kooperationspartner, damit dieser mit dem Gewinner in Kontakt treten und/oder die Gewinne ausliefern bzw. bereitstellen kann (Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO). Gegebenenfalls hat auch er Gewinner selbst die erforderlichen Daten an den Kooperationspartner zu übermitteln.
-
Der Teilnehmer hat das Recht, unentgeltlich Auskunft über die von ihm bei der CONCEPT FAMILY Franchise AG und den kooperierenden Aposto-Restaurants gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 15 DS-GVO). Der Teilnehmer hat außerdem das Recht, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen (Art. 16-18 DS-GVO) sowie das Recht, betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten (Recht auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO). Einer Datenverarbeitung, die zur Wahrung berechtigter Interessen von CONCEPT FAMILY Franchise AG oder eines Dritten erforderlich ist, kann der Teilnehmer jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widersprechen (Art. 21 DS-GVO). Entsprechende Anfragen kann der Teilnehmer an die oben genannte Adresse oder an datenschutz@concept-family.de richten. Ist der Teilnehmer der Ansicht, dass die Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten durch CONCEPT FAMILY Franchise AG einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen widerspricht, kann er sich auch an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Diese ist zu erreichen unter:
Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 18, 91522 Ansbach/ Postfach 1349, 91504 Ansbach
Tel.: 0981/180093-0/ Fax: 0981/180093-800
poststelle@lda.bayern.de, www.lda.bayern.de
Weitere Informationen zum Datenschutz bei der CONCEPT FAMILY Franchise AG finden sich in der jeweils aktuellsten Fassung in der Rubrik Datenschutz auf der Webseite unter www.concept-family.de.